Energieversorger aufgepasst!

Energieversorger haben seit der Novelle die gesetzliche Verpflichtung, stündlich die Werte der lastganggemessenen Gaskunden zu übermitteln (c) Krause, Johansen

Nutzen Sie die Expertise von axmann geoinformation und profitieren Sie durch effizientes Datenmanagement - gerade jetzt bei der Umsetzung der Novelle der Gas-Marktmodell-Verordnung.

Mit der Novelle der Gas-Marktmodell-Verordnung haben Sie als Energieversorger die gesetzliche Verpflichtung stündlich die Werte der lastganggemessenen Gaskunden zu übermitteln. 

Laut Gas-Marktmodell-Verordnung 2012, Novelle 2018 (GMMO-VO, Bundesgesetzblatt, Verordnung 87) muss ab 1.10.2019 eine neue gesetzliche Vorgabe erfüllt werden. Die Werte der lastganggemessenen Gaskunden mit einer vertraglichen Leistung zwischen 10.000 kWh/h und 50.000 kWh/h müssen stündlich übermittelt werden. ... Dazu benötigt der Netzbetreiber ein neues Software-System mit EDIFACT-Datenversand im Format MSCONS für die Marktkommunikation im Bereich GAS mit Option auf Erweiterung für den Datenversand Strom. Der Anbieter und das neue EDI-System muss die gesetzliche Anforderung 1.10.2019 umgesetzt haben.

Die ist ein Auszug aus dem Gesetzestext. Sicher haben Sie als Energieversorger diese Anforderung für Ihr Unternehmen bereits umgesetzt.

Falls nicht, oder wenn Sie eine elegante Automatisierungslösung dafür suchen, kontaktieren Sie uns bei axmann geoinformation.

axmann hat sich als FME-Kompetenzzentrum unter anderem auf die Automatisierung von Arbeitsabläufen in Unternehmen auf Basis von FME Server spezialisiert.

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