Grundeigentümer in Jagdgebieten erhalten für ihr verpachtetes Jagdrecht eine Entschädigung. Als Gemeinde liefern Sie den Jagdgesellschaften jährlich oder einmalig aktuelle Daten jener Grundeigentümer, die eine Jagdpacht erhalten sollen.
Die Informationen zur Abgeltung der Jagdpacht wird aus den Grundbuchsdaten ermittelt. Je nach Gemeinde/Bundesland können die Anforderungen variieren. Kriterien können z. B. alle Grundstücke mit landwirtschaftlicher Nutzung oder Wald mit über 1 ha sein. Wir von axmann geoinformation unterstützen Sie mit einer speziellen Dienstleistung beim Erstellen dieser Jagdpacht-Listen.
Auswertung plus Qualitätssicherung
Das Zusammenführen der Grundstücks- und Eigentümerdaten sowie die detaillierte Auswertung erfolgt dabei mit der Spezial-Software FME. In einem darauffolgenden Schritt führen wir von axmann geoinformation eine Qualitätssicherung durch, denn es kommt immer wieder vor, dass die Schreibweisen der Namen nicht konsistent sind bzw. ein Geburtsdatum fehlt. „In diesen Fällen weisen wir die Gemeinde daraufhin, wo eine Nachbearbeitung der Auswertung erforderlich ist“, berichtet Karin Hofmeister, Projektleiterin bei axmann.
Anforderung definieren, Daten erhalten
axmann hat für alle Herausforderungen die passende Lösung, für die Sie in der Gemeinde vielleicht einfach keine Zeit haben. Nutzen auch Sie beim Thema Jagdpacht das Know-how von axmann geoinformation und rmDATA Informationssysteme. Aus Ihren Grundbuchsdaten und den Anforderungen erstellen wir eine korrekte Auswertung für die Jagdpacht in Ihrer Gemeinde. Die Gemeinden Hausbrunn oder St. Veit an der Glan etwa profitierten bereits von dieser Dienstleistung.
Sie wollen auch eine fertige Liste für die Entschädigung an die Jagdgesellschaft liefern? Wir unterstützen Sie gerne mit unserer Dienstleistung.